Leistungsaufträge 2023–2026 für Hochschulen

Mit der Erteilung zweier Leistungsaufträge an die Universität St.Gallen (HSG) und je einem an die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) sowie die «Ost – Ostschweizer Fachhochschule» (OST) wird das Ziel Konkurrenzfähige Bildungs- und Wissensinstitutionen erfüllt.

Die Hochschulen tragen als massgebliche Partner bei der Umsetzung der IT-Bildungsoffensive zur Erreichung des Schwerpunktziels 1.9 (Stärkung der digitalen Kompetenzen der Bevölkerung) bei. Als Kooperationspartnerin oder Aktionärin des Switzerland Innovation Park Ost unterstützen sie das Schwerpunktziel 1.1 (Switzerland Innovation Park Ost).

Nach den zweiten Zyklen der Leistungsaufträge für die HSG und für die PHSG sowie den ersten verkürzten Zyklen der Leistungsaufträge für den Joint Medical Master (JMM) der HSG und für die OST beginnt ab dem Jahr 2023 erstmals für alle drei Hochschulen die synchrone, vierjährige Leistungsauftrags- und Staatsbeitragsperiode. Insbesondere aufgrund neuer oder vor kurzem eingeführter Studienangebote werden bei allen drei Hochschulen zusätzliche Studierende erwartet.

Erwartete Studierende gemäss Leistungsauftrag (Durchschnitt 2023 bis 2026)

In Vollzeitäquivalenten (PHSG und OST) / Anzahl Personen (HSG)

Mit dem erwarteten Studierendenwachstum sind höhere Staatsbeiträge notwendig. Nach Berücksichtigung finanzpolitischer Kürzungen  erhalten die Hochschulen in den Jahren 2023–2026:

 

Sonderkredit
für 4 Jahre (in CHF)

Staatsbeitrag
je Jahr (in CHF)

Universität St.Gallen (HSG) inkl. JMM-HSG

288'836'400

72'209'100

Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG)

165'176000

41'294'000

OST – Ostschweizer Fachhochschule (OST)

226'028'000

56'507'000

Hinweis

Die Zahlen der Universität St.Gallen (HSG) mussten im Februar 2024 angepasst werden.

Sonderkredit für 4 Jahre von 288'716'400 CHF auf 288'836'400 CHF
Staatsbeitrag je Jahr von 72'179'100 CHF auf 72'209'100 CHF

Das System der mehrjährigen Leistungsaufträge und Staatsbeiträge stärkt die Autonomie und Selbstverwaltung der Hochschulen. Dabei kommt auch dem Eigenkapital eine zentrale Bedeutung zu. Einerseits brauchen die Hochschulen Eigenmittel, um sich entwickeln zu können. Anderseits dient das Eigenkapital der Abfederung von Schwankungen auf der Aufwands- und Ertragsseite während der vierjährigen Leistungsauftragsperiode.