Leistungsaufträge 2023–2026 für Hochschulen
Mit der Erteilung zweier Leistungsaufträge an die Universität St.Gallen (HSG) und je einem an die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) sowie die «Ost – Ostschweizer Fachhochschule» (OST) wird das Ziel Konkurrenzfähige Bildungs- und Wissensinstitutionen erfüllt.
Die Hochschulen tragen als massgebliche Partner bei der Umsetzung der IT-Bildungsoffensive zur Erreichung des Schwerpunktziels 1.9 (Stärkung der digitalen Kompetenzen der Bevölkerung) bei. Als Kooperationspartnerin oder Aktionärin des Switzerland Innovation Park Ost unterstützen sie das Schwerpunktziel 1.1 (Switzerland Innovation Park Ost).
Nach den zweiten Zyklen der Leistungsaufträge für die HSG und für die PHSG sowie den ersten verkürzten Zyklen der Leistungsaufträge für den Joint Medical Master (JMM) der HSG und für die OST beginnt ab dem Jahr 2023 erstmals für alle drei Hochschulen die synchrone, vierjährige Leistungsauftrags- und Staatsbeitragsperiode. Insbesondere aufgrund neuer oder vor kurzem eingeführter Studienangebote werden bei allen drei Hochschulen zusätzliche Studierende erwartet.
Erwartete Studierende gemäss Leistungsauftrag (Durchschnitt 2023 bis 2026)
In Vollzeitäquivalenten (PHSG und OST) / Anzahl Personen (HSG)
Mit dem erwarteten Studierendenwachstum sind höhere Staatsbeiträge notwendig. Nach Berücksichtigung finanzpolitischer Kürzungen erhalten die Hochschulen in den Jahren 2023–2026:
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 |
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Sonderkredit |
Staatsbeitrag |
Universität St.Gallen (HSG) inkl. JMM-HSG |
288'836'400 |
72'209'100 |
Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) |
165'176000 |
41'294'000 |
OST – Ostschweizer Fachhochschule (OST) |
226'028'000 |
56'507'000 |
Hinweis
Die Zahlen der Universität St.Gallen (HSG) mussten im Februar 2024 angepasst werden.
Sonderkredit für 4 Jahre von 288'716'400 CHF auf 288'836'400 CHF
Staatsbeitrag je Jahr von 72'179'100 CHF auf 72'209'100 CHF
Franken Staatsbeiträge finanziert der Kanton in den nächsten vier Jahren als Träger der drei Hochschulen.
Das System der mehrjährigen Leistungsaufträge und Staatsbeiträge stärkt die Autonomie und Selbstverwaltung der Hochschulen. Dabei kommt auch dem Eigenkapital eine zentrale Bedeutung zu. Einerseits brauchen die Hochschulen Eigenmittel, um sich entwickeln zu können. Anderseits dient das Eigenkapital der Abfederung von Schwankungen auf der Aufwands- und Ertragsseite während der vierjährigen Leistungsauftragsperiode.
Die gesetzlichen Grundlagen der HSG, der PHSG und der OST sehen einen mehrjährigen Leistungsauftrag mit verbindlichem Staatsbeitrag vor. Der Leistungsauftrag wird von der Regierung für vier Jahre erteilt. Der Kantonsrat genehmigt die Leistungsaufträge der HSG und PHSG beziehungsweise nimmt den Leistungsauftrag der OST zur Kenntnis. Der Leistungsauftrag umfasst:
- Entwicklungsschwerpunkte
- zu erbringende Leistungen (unter anderem Planzahlen/Zielwerte für Anzahl Studierende)
- Bedarf an Flächen/Immobilien
- Bedarf an öffentlichen Mitteln in Form eines mehrjährigen Sonderkredits
Die Finanzierung erfolgt mittels eines sachlich wie auch zeitlich auf den Leistungsauftrag abgestimmten mehrjährigen Sonderkredit der laufenden Rechnung, der von der Regierung beantragt und vom Kantonsrat beschlossen wird.
Die jeweilige Hochschule erstattet der Regierung zum aktuellen Stand der Leistungserbringung und Mittelverwendung jährlich Bericht, dem Kantonsrat einmal je Leistungsauftragsperiode.
Die Berichterstattung, die Rechnungslegung sowie das Eigenkapital sind – gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen der Hochschulen – Gegenstand von Verordnungsrecht der Regierung. Die Verordnungsvorschriften wurden im Jahr 2022 einer Teilrevision unterzogen. Die Änderungen zielen einerseits darauf ab, Regelungslücken zu schliessen sowie Transparenz und Klarheit zu verbessern. Anderseits sollen die Hochschulen ihr Eigenkapital aus unternehmerischer Tätigkeit aktiver bewirtschaften.