Solide Finanzierung des Tourismus

Die Tourismusförderung im Kanton St.Gallen wurde im Jahr 2022 mit einem Gesetzesnachtrag auf eine solide finanzielle Basis gestellt. Kernstück der Gesetzesänderung sind eine Einmaleinlage von 2,2 Millionen Franken aus dem besonderen Eigenkapital sowie die vollständige Einlage der Kursaalabgabe in die Tourismusrechnung.

Die Tourismusförderung wird in mehreren Erlassen und Programmen geregelt, wovon das Tourismusgesetz im Zentrum steht. Auf dieser Grundlage gewährt der Kanton Tourismusorganisationen von regionaler oder darüber hinausreichender Bedeutung Beiträge für Leistungen im Tourismusmarketing. Das Tourismusgesetz ist zudem die Grundlage für kommunale Tourismusabgaben, welche die Gemeinden per Reglement erheben können.

Stabilisierung der Tourismusrechnung

Der Bestand der Tourismusrechnung war seit Jahren rückläufig und hätte ab dem Jahr 2024 nicht mehr ausgereicht, um die Tourismusförderung im heutigen Umfang aufrechtzuhalten. Mit dem II. Nachtrag zum Tourismusgesetz wird die Tourismusrechnung stabilisiert, indem eine Einmaleinlage von 2,2 Millionen Franken aus dem besonderen Eigenkapital des Kantons im Jahr 2023 ausgeschüttet wird.

Der Betrag basiert auf den Gastwirtschafts- und Beherbergungsabgaben, die während den Jahren 2020 und 2021 wegen der Corona-Pandemie nicht erhoben wurden. Zudem wird die Kursaalabgabe des B-Casinos Bad Ragaz neu vollumfänglich der Tourismusrechnung gutgeschrieben und nicht mehr je zur Hälfte der Tourismusrechnung und dem allgemeinen Staatshaushalt. Der allgemeine Haushalt verzeichnet dadurch ab dem Jahr 2023 eine jährliche Mindereinnahme von rund 900'000 Franken.