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- Prolog
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Berichte
- Staatskanzlei
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Volkswirtschaftsdepartement
- Einigung im Subventionsstreit
- Arbeitsmarkt läuft heiss
- Ende des Corona-Härtefallprogramms
- Arbeitsintegration von Geflüchteten
- Standortförderung setzt neue Ziele
- Solide Finanzierung des Tourismus
- 7. öV-Programm erarbeitet
- Bahnausbauschritt 2035 wird überarbeitet
- Teilrevision des Waldgesetzes
- Umsetzung der Biodiversitätsstrategie
- Teilrevision des Jagdgesetzes ist abgeschlossen
- Wolf bleibt eine Herausforderung
- Bericht zur Landwirtschaftspolitik 2023+
-
Departement des Innern
- Vereinbarkeit ausbauen und optimieren
- Alterspolitik umfassend weiterentwickeln
- Corona-Unterstützung beendet
- Stark gestiegene Konkurszahlen
- Neue Aufgabenteilung mit Gemeinden
- Adoptionen aus Sri Lanka aufarbeiten
- Meilensteine in der Digitalisierung
- Trotz Digitalisierung bleiben physische Medien wichtig
- Klärung von Alp-Eigentumsverhältnissen
- Bildungsdepartement
- Finanzdepartement
- Bau- und Umweltdepartement
- Sicherheits- und Justizdepartement
-
Gesundheitsdepartement
- Weiterentwicklung im Gesundheitswesen
- Psychiatrie St.Gallen
- Spitalplanung Ost
- Totalrevision Gesundheitsgesetz
- Umsetzung der Pflegeinitiative
- Zurück zum Testen bei medizinischer Indikation
- Diphtherie – eine alte Bekannte kehrt zurück
- Maria Magdalena – digital und analog
- Impfen im Kanton St.Gallen
- Kantonale Impfstofflogistik
- Psychische Gesundheit – Kinder im Fokus
- Exportförderung von St.Galler Lebensmittelbetrieben
- Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen PFAS im Wasser
- Geflügelhaltung unter die Lupe genommen
-
Aussenbeziehungen
- Zusammenarbeit mit den Nachbarn stärken
- Intensivierung der Zusammenarbeit im Bodenseeraum
- Grenzüberschreitenden öV verbessern
- Intensivierung der Zusammenarbeit in der Ostschweiz
- Austausch auf Bundesebene
- Kanton St.Gallen übernimmt Vorsitz der Arge Alp
- Neue europapolitische Standortbestimmung
- Start in die sechste Interreg-Förderperiode
Teilrevision des Jagdgesetzes ist abgeschlossen
Mit dem V. Nachtrag zum Jagdgesetz schafft die Regierung eine neue Lösung für den Fall, dass sich mehrere Jagdgesellschaften um dasselbe Revier bewerben.
Der Kanton St.Gallen ist in 144 Jagdreviere aufgeteilt, die jeweils von einer Jagdgesellschaft auf acht Jahre vom Kanton gepachtet werden.
Der im Herbst 2022 vom Kantonsrat verabschiedete V. Nachtrag zum Jagdgesetz regelt die Vergabe des Jagdreviers im Falle mehrerer Bewerbergruppen. Erfüllen mehrere Jagdgesellschaften die Voraussetzungen, hat künftig jene Jagdgesellschaft einen Vorteil, welche das Revier in der ablaufenden Pachtperiode gepachtet hatte. Wenn sich mehrere Jagdgesellschaften, von denen keine das Revier bisher gepachtet hatte, um ein Revier bewerben, soll neu die Gruppe mit der besseren Altersstruktur den Vorzug erhalten.
Gleichzeitig sollen sich die Jagdgesellschaften neu als Vereine organisieren und nicht mehr in Form einer Personenverbindung ohne Rechtspersönlichkeit.
Mit dem V. Nachtrag wird dem Schwerpunktziel 16 Rechnung getragen.