Teilrevision des Jagdgesetzes ist abgeschlossen

Mit dem V. Nachtrag zum Jagdgesetz schafft die Regierung eine neue Lösung für den Fall, dass sich mehrere Jagdgesellschaften um dasselbe Revier bewerben.

Der im Herbst 2022 vom Kantonsrat verabschiedete V. Nachtrag zum Jagdgesetz regelt die Vergabe des Jagdreviers im Falle mehrerer Bewerbergruppen. Erfüllen mehrere Jagdgesellschaften die Voraussetzungen, hat künftig jene Jagdgesellschaft einen Vorteil, welche das Revier in der ablaufenden Pachtperiode gepachtet hatte. Wenn sich mehrere Jagdgesellschaften, von denen keine das Revier bisher gepachtet hatte, um ein Revier bewerben, soll neu die Gruppe mit der besseren Altersstruktur den Vorzug erhalten.

Gleichzeitig sollen sich die Jagdgesellschaften neu als Vereine organisieren und nicht mehr in Form einer Personenverbindung ohne Rechtspersönlichkeit.

Mit dem V. Nachtrag wird dem Schwerpunktziel 16 Rechnung getragen.