Zeitgemässe Abstimmungsinfos

Die Abstimmungsbroschüre wird an veränderte Lesegewohnheiten angepasst. Sie versorgt die Stimmberechtigten mit den wichtigsten Informationen – neu auch in einfacher Sprache. Zudem ist das Verfahren von Referendum und Initiative zeitlich gestraffter.

Die Gesetzesänderungen haben zum Ziel, die behördlichen Informationen zu den Abstimmungsvorlagen adressatengerechter zu gestalten und damit dem Anspruch an eine leistungs-, kunden- und zukunftsorientierte Verwaltung gerecht zu werden. Transparenz und Ausgewogenheit erhalten in der neuen Abstimmungsbroschüre ein stärkeres Gewicht.

So werden künftig ausdrücklich die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen abgebildet. Eine Kurzfassung in einfacher Sprache erleichtert zudem neu den Zugang zu den wichtigsten Informationen. Erstmals zum Einsatz kommt die neue Abstimmungsbroschüre für die Volksabstimmung vom 18. Juni 2023.

Ab Juni werden die Abstimmungsvorlagen des Kantons St.Gallen in dieser Form daher kommen.
Ab Juni werden die Abstimmungsvorlagen des Kantons St.Gallen in dieser Form daher kommen.

Weiter hat der Kanton das Verfahren von Referendum und Initiative mittels der Präzisierung und Kürzung von Fristen beschleunigt. Unter anderem unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat Bericht und Antrag zu einem Initiativbegehren neu innert vier statt sechs Monaten seit dessen Zustandekommen.

Die Teilrevision des Gesetzes über Referendum und Initiative war ein zentrales Projekt der Staatskanzlei im Jahr 2022. Damit hat die Staatskanzlei mehrere parlamentarische Aufträge umgesetzt und einen Beitrag zur Erfüllung des Schwerpunktziels «Strukturentwicklung fördern» geleistet.