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- Prolog
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Berichte
- Staatskanzlei
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Volkswirtschaftsdepartement
- Einigung im Subventionsstreit
- Arbeitsmarkt läuft heiss
- Ende des Corona-Härtefallprogramms
- Arbeitsintegration von Geflüchteten
- Standortförderung setzt neue Ziele
- Solide Finanzierung des Tourismus
- 7. öV-Programm erarbeitet
- Bahnausbauschritt 2035 wird überarbeitet
- Teilrevision des Waldgesetzes
- Umsetzung der Biodiversitätsstrategie
- Teilrevision des Jagdgesetzes ist abgeschlossen
- Wolf bleibt eine Herausforderung
- Bericht zur Landwirtschaftspolitik 2023+
-
Departement des Innern
- Vereinbarkeit ausbauen und optimieren
- Alterspolitik umfassend weiterentwickeln
- Corona-Unterstützung beendet
- Stark gestiegene Konkurszahlen
- Neue Aufgabenteilung mit Gemeinden
- Adoptionen aus Sri Lanka aufarbeiten
- Meilensteine in der Digitalisierung
- Trotz Digitalisierung bleiben physische Medien wichtig
- Klärung von Alp-Eigentumsverhältnissen
- Bildungsdepartement
- Finanzdepartement
- Bau- und Umweltdepartement
- Sicherheits- und Justizdepartement
-
Gesundheitsdepartement
- Weiterentwicklung im Gesundheitswesen
- Psychiatrie St.Gallen
- Spitalplanung Ost
- Totalrevision Gesundheitsgesetz
- Umsetzung der Pflegeinitiative
- Zurück zum Testen bei medizinischer Indikation
- Diphtherie – eine alte Bekannte kehrt zurück
- Maria Magdalena – digital und analog
- Impfen im Kanton St.Gallen
- Kantonale Impfstofflogistik
- Psychische Gesundheit – Kinder im Fokus
- Exportförderung von St.Galler Lebensmittelbetrieben
- Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen PFAS im Wasser
- Geflügelhaltung unter die Lupe genommen
-
Aussenbeziehungen
- Zusammenarbeit mit den Nachbarn stärken
- Intensivierung der Zusammenarbeit im Bodenseeraum
- Grenzüberschreitenden öV verbessern
- Intensivierung der Zusammenarbeit in der Ostschweiz
- Austausch auf Bundesebene
- Kanton St.Gallen übernimmt Vorsitz der Arge Alp
- Neue europapolitische Standortbestimmung
- Start in die sechste Interreg-Förderperiode
Wesentliche Änderungen bei Public Corporate Governance
Eigentümer- beziehungsweise Mitgliedschaftsstrategien nach Art. 94g des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1) dienen der Regierung als Führungsinstrument zur Steuerung der Organisation mit kantonaler Beteiligung und zur Wahrung der Eigentümerinteressen nach den Grundsätzen der Public Corporate Governance. Im Jahr 2022 verabschiedete die Regierung zwei weitere Eigentümerstrategien: eine für die Schweizerische Südostbahn (SOB) und eine für die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG).
Die Eigentümerstrategie für die SOB wurde zusammen mit dem Bund, vertreten durch das Bundesamt für Verkehr (BAV), dem Kanton Schwyz, vertreten durch das Finanzdepartement, sowie der SOB erarbeitet. Der Bund mit einem Aktienanteil von 35,8 Prozent, der Kanton St.Gallen mit 19,2 Prozent und der Kanton Schwyz mit 5,8 Prozent vereinigen zusammen 60,8 Prozent des Eigenkapitals der SOB.Die Eigentümerstrategie für die PHSG orientiert sich in formaler und materieller Hinsicht an der im Vorjahr erlassenen Eigentümerstrategie für die Universität St.Gallen (HSG), wobei die Besonderheiten der PHSG angemessen berücksichtigt wurden.Die weiteren bestehenden Instrumente des Beteiligungscontrollings, insbesondere die Strategieberichterstattung zu den aufgrund ihrer finanziellen oder politischen Bedeutsamkeit wesentlichen Organisationen mit kantonaler Beteiligung, haben sich auch im Berichtsjahr bewährt.
Die Regierung hat sich im Jahr 2022 erste Gedanken zu den Mitte 2024 anstehenden Gesamterneuerungswahlen gemacht. Im Fokus der Regierung stehen die mandatierten Einsitznahmen in die obersten Leitungsorgane der Organisationen mit kantonaler Beteiligung. Bei der Zusammensetzung der Gremien sollen vermehrt Diversitätskriterien berücksichtigt werden – insbesondere ein angemessenes Geschlechterverhältnis, eine ausgewogene Altersdurchmischung, die Beachtung allfälliger Kumulierungen aufgrund der «Altersguillotine» sowie der «zeitgerechte» Wechsel bei langjährigen Einsitznahmen.
Schliesslich setzte sich die Regierung mit dem Thema «nachhaltige Anlagestrategien» auseinander. Die Institutionen sollen angehalten werden, eine langfristige Strategie im Bereich Nachhaltigkeit zu verfassen, welche je nach Ausgangslage die Bereiche Kapitalanlagen, Immobilien und Unternehmensebene beinhalten. Entsprechende Vorgaben sollen künftig situativ in die Aktualisierung der Eigentümerstrategie einfliessen.