Weiterentwicklung der Strukturen

Nach der Schliessung der Spitäler Rorschach und Flawil im Jahr 2021 wurde Ende März 2022 der Betrieb des Spitals Wattwil eingestellt. Seit dem 1. April 2022 betreibt die Berit Klinik AG am Standort Wattwil ein Notfallzentrum rund um die Uhr sowie eine psychosomatische Abteilung mit einer Alkoholkurzzeittherapie. Das Angebot umfasst auch ein chirurgisches Ambulatorium mit Tagesklinik, Sprechstunden und Physiotherapie.

Im Juni 2022 stimmte der Kantonsrat der Übertragung des Spitals Walenstadt an das Kantonsspital Graubünden auf den 1. Januar 2023 zu. Die Spitalliegenschaft wurde ebenfalls an das Kantonsspital Graubünden veräussert.

Weil sich die Finanzlage der Spitalverbunde schlechter entwickelt hat als erwartet, muss der Kanton das Eigenkapital der Spitalverbunde um rund 163 Millionen Franken erhöhen und für den notwendigen Ausbau des Spitals Grabs ein Darlehen im Umfang von 100 Millionen Franken gewähren. Mit der Kapitalerhöhung soll für den Zeitraum 2026 bis 2030 eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 23 Prozent gewährleistet werden. Der Kantonsrat trat im November 2022 auf die Sammelvorlage ein.

Damit verfolgt das Gesundheitsdepartement das Schwerpunktziel «Strukturentwicklung fördern».

Die Regierung hat – gestützt auf eine aktualisierte Versorgungsplanung – die neue Spitalliste Psychiatrie erlassen. Diese tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft und löst die bisherige Spitalliste Psychiatrie ab, die acht Jahre gültig war.

Die Versorgungsplanung zeigt auf, wie der Kanton St.Gallen die Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen in den nächsten Jahren verbessern will. Ein Vergleich mit den früheren Prognosewerten zeigt, dass die Zahl der stationären Psychiatrieaufenthalte stärker zugenommen hat als prognostiziert. Die Corona-Pandemie hat bei zahlreichen Menschen im Kanton St.Gallen zu einer Verstärkung ihrer psychischen Probleme und zu zusätzlichen Erkrankungen geführt.

Eine Aufarbeitung der Abgabepraxis von noch nicht zugelassenen Medikamenten in den psychiatrischen Kliniken des Kantons zwischen 1950 und 1980 hat ergeben, dass auch im Kanton St.Gallen vereinzelt Medikamente abgegeben wurden, für deren Verabreichung keine Einwilligung der Patientinnen und Patienten vorlag. Mit der Errichtung einer Anlaufstelle will die Regierung Betroffenen ermöglichen, ihre persönliche Geschichte bei einem Verdacht auf Verabreichung von Medikamenten ohne Einwilligung zu verarbeiten.