Corona-Unterstützung beendet

Ende November 2022 hat der Kanton das Notfallinstrument der Corona-Ausfallentschädigung sowie die Transformationsbeiträge im Kulturbereich nach rund zweieinhalbjähriger Laufzeit beendet. Bereits im Frühling 2022 endete die Corona-Hilfe für Privatpersonen mit finanziellen Problemen.

Mit dem Instrument der Ausfallentschädigung konnten Kulturschaffende und Kulturunternehmen während der Corona-Pandemie einen finanziellen Schaden geltend machen, der aus einer Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen entstanden ist. Finanziert wurden die Entschädigungen je hälftig vom Bund und den Kantonen. Sie deckten maximal 80 Prozent des finanziellen Schadens. Das Amt für Kultur konnte die Hilfsmassnahmen rasch umsetzen und je nach Situation anpassen.

Im April 2021 ergänzte der Bund das Instrumentarium der Ausfallentschädigungen um Beiträge für Transformationsprojekte. Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen konnten Beiträge für Projekte beantragen, mit welchen sie sich an die veränderten Verhältnisse anpassen. Gesuche für Transformationsprojekte wurden mit Beiträgen von bis zu 80 Prozent der Kosten unterstützt, betrugen maximal 300‘000 Franken pro Kulturunternehmen und konnten bis zum 30. November 2022 eingereicht werden.

Wichtiges Instrument

Insgesamt hat das Departement des Innern rund 950 Gesuche von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen bearbeitet. Von insgesamt 478 eingegangenen Gesuchen von Kulturschaffenden wurden 350 gutgeheissen und rund 3 Millionen Franken ausbezahlt (beantragt wurden über 7 Millionen Franken).

Bei den Kulturunternehmen wurden 375 von 508 Gesuchen gutgeheissen und rund 17,5 Millionen Franken ausbezahlt – beantragt wurden 47,4 Millionen Franken. Der Kanton St.Gallen hat im Rahmen der hälftigen Mitfinanzierung der Ausfallentschädigungen so insgesamt rund 10,2 Millionen Franken ausbezahlt.

Auch wenn das Publikum zurückkehrt, so hat die Corona-Pandemie nachhaltige Verhaltensänderungen mit sich gebracht. Die Krise in der Kulturbranche ist noch nicht ausgestanden, so Scartazzini.

Massnahmen im sozialen Bereich

Seit dem Frühjahr 2021 konnten St.Gallerinnen und St.Galler, die von der Corona-Pandemie existenziell betroffen waren, bei ihrer Gemeinde ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen. Der Kanton stellte diese Hilfe Mitte 2022 ein. Dies aufgrund der epidemiologischen Situation, der sinkenden Nachfrage sowie einer Konsultation bei den Gemeinden.

Mit der Corona-Hilfe konnte vielen Menschen geholfen werden, die infolge der Corona-Pandemie erwerbslos geworden waren oder Kurzarbeitsentschädigungen beziehen mussten. Insgesamt wurden rund 460 Gesuche bewilligt und gut 3 Millionen Franken an Unterstützungsgeldern ausbezahlt. Mehr als die Hälfte der Gesuchstellenden waren Alleinerziehende oder Paare mit Kindern.

Ein weiteres soziales Instrument in der Zuständigkeit des Departements des Innern war die Maskenpauschale für EL-Beziehende. Im September 2020 hat die Regierung aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen, den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) eine Entschädigung für den Kauf von Schutzmasken zu gewähren.

Mit der veränderten epidemiologischen Lage wurde dieser Beitrag im Umfang von 30 Franken je Kalenderjahr auf Ende 2022 aufgehoben. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) hat als EL-Durchführungsstelle seit 2020 Maskenpauschalen im Umfang von insgesamt rund 300'000 Franken ausgerichtet.

Die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen wurden vertieft analysiert und es wurden konkrete Massnahmen ergriffen, wie z.B. die Webseite «sorgenwolken.ch» des Amtes für Gesundheitsvorsorge, ein Suchportal für Unterstützung für Jugendlichen bei Sorgen und Ängsten oder ein Merkblatt für die Gemeinden dazu, wie sie ihr Angebot überprüfen und optimieren können. 

Mit diesen Massnahmen im Kontext der Corona-Pandemie haben das Amt für Kultur, das Amt für Soziales und die SVA zum Schwerpunktziel 20. Sicherung soziale Sicherheit und Förderung Arbeitsmarktintegration beigetragen.

Ein Beispiel für ein Transformationsprojekt: Im Rahmen des Kulturprojekts «Die Klause» wurden Anlässe im Freien gezeigt, wie hier die Installation «Reflexionsnetz» der Künstlerin Monika Sennhauser.
Ein Beispiel für ein Transformationsprojekt: Im Rahmen des Kulturprojekts «Die Klause» wurden Anlässe im Freien gezeigt, wie hier die Installation «Reflexionsnetz» der Künstlerin Monika Sennhauser.

Ausfallentschädigungen Kulturunternehmungen

  Gesuche bewilligt/gutgheissen beantragte Entschädigungen (in Franken) zugesagte Entschädigungen  (in Franken)
Phase I (März-Oktober 2020) 189 125 25 532 123 8 975 688
Phase II (Nov.20 - 31.12.2021) 274 207 20 424 607 7 637 706
Phase III ab 1.1.2023 45 43 1 411 675 851 477
Total 508 375 47 368 405 17 464 871

Ausfallentschädigungen Kulturschaffende

  Gesuche bewilligt/gutgheissen beantragte Entschädigungen (in Franken) zugesagte Entschädigungen (in Franken)
Phase I (März-Oktober 2020) 154 99 2 666 849 1 093 701
Phase II (Nov.20 - 31.12.2021) 282 211 4 049 941 1 661 636
Phase III ab 1.1.2023 42 40 455 542 256 976
Total 478 350 7 172 332 3 012 313
Zusätzlich hat der Kanton den Kulturschaffenden einen Betrag von Fr. 179'974.-- ausbezahlt, die zu 100% der Kanton trägt. Hierbei handelt es sich um 100% des finanziellen Schadens bis zu Fr. 3'470.-- im Monat und höchstens 80% des darüber hinausgehenden Schadens.

Transformationsprojekte (Zwischenstand)

  Gesuche bewilligt/gutgeheissen beantragte Beiträge (in Franken) zugesagte Beiträge (in Franken)
Phase I (März-Oktober 2020) (noch kein Instrument) (noch kein Instrument) (noch kein Instrument) (noch kein Instrument)
Phase II (Nov.20 - 31.12.2021) 53 35 4 043 564 1 839 072
Phase III (1.3. - 30. 11. 2022) 16 14* 1 449 755 822 186
Total 69 49 5 493 319 2 661 258
* Projekte sind noch in der Umsetzung.