Einigung im Subventionsstreit

Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen und das Bundesamt für Verkehr haben sich im Jahr 2022 mit der BUS Ostschweiz AG über die Rückerstattung von zu hohen Abgeltungen geeinigt.

Im Jahr 2022 hat die kantonale Finanzkontrolle im Auftrag des Volkswirtschaftsdepartements die internen Verrechnungen zwischen der BUS Ostschweiz AG und deren Tochterunternehmen überprüft. Sie stellte dabei fest, dass durch eine sogenannte «Sale-and-lease-back»-Praxis während der Jahre 2012 bis 2019 zu Unrecht Abgeltungen in Höhe von rund 5,5 Millionen Franken geleistet worden waren.

Das Busunternehmen hatte bereits abgeschriebene Busse an ein Tochterunternehmen verkauft. Dieses vermietete die Fahrzeuge zu überhöhten Konditionen an das Busunternehmen zurück. Die Mietzinse wurden den Bestellern in Rechnung gestellt, wodurch im Tochterunternehmen zu Unrecht Gewinne anfielen. Gleichzeitig wurde den Bestellern die Einsicht in die Bücher des Tochterunternehmens verweigert, wodurch die unzulässige Praxis über mehrere Jahre unentdeckt blieb.

6,7 Millionen Franken zurückzahlen

Im Rahmen einer Vergleichslösung konnten sich die Besteller mit der BUS Ostschweiz AG über die Rückerstattung dieser Abgeltungen einigen. Das Unternehmen wird über die Jahre 2023 bis 2029 insgesamt 6,7 Millionen Franken zurückerstatten. Der Betrag setzt sich zusammen aus der Grundforderung von 5,5 Millionen Franken aus ungerechtfertigten Vorsteuerkürzungen und einem Teil der angefallenen Zinsen.

3 Millionen Franken – darunter der Anteil des Bundes von 2,1 Millionen Franken – werden in den Jahren 2023 und 2024 zurückbezahlt. Ein Anteil des Kantons St.Gallen in Höhe von 3,7 Millionen Franken wird Ende 2029 zur Zahlung fällig. Mit diesem Zahlungsaufschub ist der Fortbestand der BUS Ostschweiz AG als wichtiger Träger des öffentlichen Verkehrs sichergestellt.