Ende des Corona-Härtefallprogramms

Die direkten Folgen der Corona-Pandemie sind im Berichtsjahr etwas aus dem Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Doch haben die Auswirkungen der Pandemie die Arbeit des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) nach wie vor stark geprägt.

Gestützt auf das Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (sGS 571.3) konnten besonders betroffene Unternehmen im Rahmen des Härtefallprogramms 2021 des Kantons St.Gallen bis 31. Oktober 2021 Gesuche um Härtefallmassnahmen stellen.

Gesuche um Härtefallzahlungen

Anzahl eingereichte Gesuche

1'913

–      Anzahl abgelehnte Anträge

385

–      Anzahl gutgeheissene Anträge

1'528

 

 

vollzeitäquivalente Arbeitsplätze

11'206

 

 

gewährte Finanzhilfe

154,5 Mio. CHF

-       davon nicht rückzahlbar

147,6 Mio. CHF

-       davon Solidarbürgschaften

6,9 Mio. CHF

Im Juni 2022 hat der St.Galler Kantonsrat beschlossen, das per Ende Oktober 2021 beendete Härtefallprogramm 2021 auf Dezember 2021 auszudehnen sowie für das 1. Quartal 2022 ein zusätzliches Härtefallprogramm aufzulegen.

Anzahl eingereichte Gesuche für Dezember 2021

125

–      Anzahl abgelehnte Anträge

82

–      Anzahl gutgeheissene Anträge

43

 

 

gewährte Finanzhilfe (nicht rückzahlbar)

0,3 Mio. CHF

Anzahl eingereichte Gesuche für 1. Quartal 2022

123

–      Anzahl abgelehnte Anträge

42

–      Anzahl gutgeheissene Anträge

81

 

 

gewährte Finanzhilfe (nicht rückzahlbar)

5 Mio. CHF

Insgesamt wurden über alle Härtefallprogramme hinweg rund 153 Millionen Franken an nicht rückzahlbaren Beiträgen gesprochen. Prozentual entfiel der grösste Teil der Gesuche auf die Gastronomie/Hotellerie (über 60 Prozent), gefolgt vom Detailhandel mit etwas mehr als 17 Prozent der Gesuche.

Für die St.Galler Bergbahnen und Tourismusdestinationen wurden eigene Unterstützungstatbestände geschaffen, die der Bund nicht vorgesehen hatte und die auch nicht mit Bundesmitteln refinanziert werden konnten. Der Kanton St.Gallen finanzierte deshalb die Unterstützung der St.Galler Bergbahnen (zusätzlich zu den Härtefallmassnahmen) aus dem besonderen Eigenkapital im Umfang von knapp 1,5 Millionen Franken und die Unterstützung der Tourismusdestinationen im Umfang von rund 290'000 Franken.

Aufwändige Abwicklung des Härtefallprogramms

Die Abwicklung sowie auch der Vollzug des Härtefallprogramms gestaltete sich aufgrund der anfänglichen verschiedenen Verordnungsanpassungen als äusserst aufwendig. Seit November 2020 sind Mitarbeitende des AWA und insbesondere der Standortförderung für die Konzeption, den Aufbau und die Abwicklung der Härtefallunterstützungen zuständig und bekleiden eine Schlüsselrolle innerhalb der kantonalen Taskforce, die zur fachlichen Begleitung des Programms eingerichtet wurde.

Es wurden rund 750 Rückfragen von oder an die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller sowie rund 350 Wiedererwägungsgesuche bearbeitet. Die gesuchstellenden Unternehmen hatten die Möglichkeit, im Fall eines teilweise oder ganz abgelehnten Gesuchs innert 14 Tagen eine begründete Verfügung zu verlangen. 40 Unternehmen machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Von den 40 Verfügungen wurden 17 mittels Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten.

Parallel zur Härtefallabwicklung wurde mit der Missbrauchsbekämpfung im Zusammenhang mit gestellten Anträgen begonnen, um mögliche Falschangaben und Verstösse gegen die gesetzlichen Auflagen aufzudecken und entsprechende Schritte einzuleiten. Neben Stichproben und fallbasierten Überprüfungen der Formularangaben erfolgt jeweils in jenem Geschäftsjahr, für das die Härtefallunterstützung ausgerichtet wird, sowie für die drei darauffolgenden Jahre oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfen eine Überprüfung der Mittelverwendung gemäss den Vorgaben des Verwendungsverbots.

Schutzschirm für Publikumsanlässe

Angesichts der sich rasch verändernden epidemiologischen Lage im Zusammenhang mit dem Corona-Virus war es für Organisatoren von Grossveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung nur bedingt möglich, Events zu planen. Um den Veranstaltern mit Blick auf die wirtschaftlichen Risiken eine Planungsperspektive zu geben, hatten die eidgenössischen Räte am 19. März 2021 den sogenannten Schutzschirm für Publikumsanlässe ins Leben gerufen.

Den Kantonen war es freigestellt, sich an diesem Schutzschirm zu beteiligen. Der Kanton St.Gallen entschied sich für eine Teilnahme am Instrument. Dabei sollten den Veranstalterinnen und Veranstaltern im Falle einer behördlich verunmöglichten Durchführung die entstandenen ungedeckten Kosten entschädigt werden. Ursprünglich sollte dieses Instrument ab Sommer 2021 bis Ende April 2022 Anwendung finden. Es folgte letztlich eine Verlängerung bis Ende 2022.

Im Kanton St.Gallen wurden Zusicherungen für insgesamt 100 Veranstaltungen ausgestellt. Zur Anwendung, sprich zu einer Auszahlung, ist es jedoch in keinem Fall gekommen.