Stark gestiegene Konkurszahlen

Zu Beginn der Corona-Pandemie sorgten staatliche Unterstützungsmassnahmen dafür, dass die Konkurszahlen zurückgingen. Seit einiger Zeit ist nun ein deutlicher Anstieg der Konkurse zu verzeichnen.

Die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton während der Corona-Pandemie führten vorübergehend zu einem Rückgang der Konkurse.

Nach dem Auslaufen der Corona-Massnahmen kam es in den Jahren 2021 und 2022 zu mehr Konkursen. Mit 857 Konkursen wurde der bisherige Höchststand aus dem Jahr 2021 (834 Konkurse) übertroffen. Die Zahl der Konkurse liegt deutlich über dem vor der Pandemie üblichen Niveau. Die Mitarbeitenden des Konkursamts können diesen Anstieg bewältigen, auch weil der Kantonsrat 2020 aufgrund der Corona-Pandemie 1,7 zusätzliche Stellen befristet genehmigt hatte.

Voraussichtlich auf das Jahr 2024 wird eine Änderung des Bundesrechts in Kraft gesetzt: Öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei den dem Konkurs unterliegenden Schuldnern werden nicht mehr auf Pfändung, sondern auf Konkurs betrieben – was Auswirkungen für die Schuldnerinnen und Schuldner, Gläubiger, die Gerichte sowie das Konkursamt hat. Es wird zu einer deutlichen Zunahme von Konkursen kommen. Dies bestätigt den Bedarf nach einer befristeten Fortführung der vom Kantonsrat genehmigten ausserordentlichen Ressourcen.

Weniger Eintragungen im Handelsregister

Eine coronabedingte Übersterblichkeit bei den Personen über 65 Jahren Ende 2021 hat im Bereich des Amtsnotariats zu einer höheren Anzahl Fälle im Jahr 2022 geführt. Allgemein nehmen die Geschäfte im Amtsnotariat kontinuierlich zu, was längere Wartezeiten für die Kundinnen und Kunden bedeuten kann. Im Bereich Handelsregister zeigen sich hingegen kaum Effekte aus der Corona-Pandemie.

Im Jahr 2022 gab es im Handelsregister 1'271 Eintragung weniger als im Vorjahr. Auch im Vergleich mit dem Jahr 2020 waren es leicht weniger Eintragungen. Ursache für die Zunahme im Jahr 2021 dürfte die Änderung des Obligationenrechts (Abschaffung der Inhaberaktie) gewesen sein, die Statutenänderungen erforderlich machte.

Dagegen wurde im Jahr 2022 mit Statutenänderungen vor allem bei Aktiengesellschaften zugewartet, um mit der Inkraftsetzung des revidierten Aktienrechts per 1. Januar 2023 die Statuten den neuen Möglichkeiten (virtuelle Generalversammlung, Kapitalband usw.) anzupassen.

Interview mit Urs Benz, Leiter Konkursamt

In welchen Branchen sind aktuell besonders hohe Konkurszahlen zu erkennen?

Es betrifft vor allem die Gastrobranche und Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Durch den Wegfall der Corona-Unterstützungsmassnahmen sind viele Unternehmen unter Druck geraten.

Die Arbeitslast ist aktuell gross. Wie gehen Sie die Mehrbelastung an?

Wir haben viel an den Abläufen und Standards gearbeitet. Zudem unterstützt uns seit 2020 eine IT-Anwendung, die wir weiterentwickeln. Die zusätzlichen Personalressourcen, die der Kantonsrat genehmigt hat, waren und sind sehr wichtig.

Können nicht einfach die Wartezeiten oder Bearbeitungsfristen verlängert werden?

Das geht bei uns nicht. Sobald das Gericht ein Konkursverfahren eröffnet, müssen unsere Mitarbeitenden die Sicherungsmassnahmen vornehmen, damit die Konkursmasse erhalten bleibt. Das ist im Interesse der Gläubiger und wichtig für die ganze Volkswirtschaft.

Könnte man mit gesetzlichen Anpassungen den Druck auf das Konkursamt dämpfen?

Aktuell ist das Gegenteil der Fall. Voraussichtlich ab 2024 müssen öffentlich-rechtliche Forderungen gegenüber Unternehmen via Konkursamt statt via Betreibungsämter eingefordert werden. Es geht um viele Forderungen etwa in den Bereichen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge. Die Idee dahinter ist die Gleichstellung aller Gläubigerinnen und Gläubiger sowie die Liquidation maroder Unternehmen. Das wird zu einem weiteren Anstieg der Fallzahlen führen.

Urs Benz
Urs Benz
Leiter Konkursamt