Arbeitsintegration von Geflüchteten

Schutzsuchende aus der Ukraine erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Damit erhalten die Geflüchteten ein Aufenthalts- und Arbeitsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen.

Jeder Stellenantritt oder Stellenwechsel von Personen mit Schutzstatus S muss vorgängig durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit bewilligt werden. Die Arbeitgebenden müssen dazu ein Gesuch einreichen. Per Ende des Jahres 2022 wurden für 562 Personen Arbeitsbewilligungen ausgestellt. Das Amt prüft jeweils die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen, was für die Erteilung einer Bewilligung unabdingbar ist.

Die meisten Geflüchteten, die im Berichtsjahr eine Stelle antreten konnten, fanden in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder in der Industrie (Produktionsmitarbeitende) eine Arbeit. Sprachprobleme stellen die grösste Herausforderung auf dem Weg zur Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt dar.

Das Staatssekretariat für Migration SEM stellt auf seiner Website wöchentlich aktualisierte Statistiken zu den massgeblichen Kennzahlen (Sprachkompetenzen, Berufsqualifikationen, Erwerb, Kantonszuweisung, Schutzgesuche) zur Verfügung.

Durch die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt trägt das Volkswirtschaftsdepartement zur Erfüllung des Schwerpunktziels 20 bei.