Neue Aufgabenteilung mit Gemeinden

Im Jahr 2022 hat der Kanton in den Bereichen Integration und Denkmalpflege die Aufgabenteilung mit den Gemeinden angepasst. Die Anzahl Gemeinden ist erneut gesunken.

Das Jahr 2022 war aus integrationspolitischer Sicht nicht nur aufgrund der Ankunft von Personen aus der Ukraine aussergewöhnlich. Das Departement des Innern passte in Abstimmung mit der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) das Finanzierungssystem für die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (FL/VA) an. Dabei werden Mittel des Bundes eingesetzt. Damit leistete das Departement einen Beitrag zum Schwerpunktziel 20. Sicherung soziale Sicherheit und Förderung Arbeitsmarktintegration 

Die Sozialämter müssen sich bei der Wahl von Integrationsmassnahmen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nicht mehr auf die kantonal geprüften Angebotslisten stützen, sondern können unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes über die Verwendung der Integrationsmittel selber entscheiden.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen (VI. Nachtrag des Sozialhilfegesetzes) wurden mit einer Vereinbarung zwischen Kanton und VSGP ergänzt. In dieser sind die Einzelheiten der neuen Aufgabenteilung definiert, einschliesslich der Aufsicht über die Mittelverwendung durch den Kanton. Das neue Finanzierungssystem wird seit 1. Dezember 2022 umgesetzt.

Bezogen auf den gesamten Integrationsbereich (nicht nur FL/VA) steht im Jahr 2023 der Abschluss und die Weiterführung der Vereinbarung des Kantons mit dem Bund zum kantonalen Integrationsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027 an. Damit wird der Rahmen der Integration im ganzen Kanton für die kommenden vier Jahre gelegt und die bewährte Integrationsarbeit weitergeführt und weiterentwickelt.

Anpassungen auch bei der Denkmalpflege

Ab 1. März 2023 wird der im Jahr 2022 vom Kantonsrat beschlossene III. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz umgesetzt. Dieser sieht eine Anpassung der Zuständigkeiten im Bereich Denkmalpflege vor. Neu sollen die politischen Gemeinden entscheiden, inwieweit Schutzobjekte von kantonaler oder nationaler Bedeutung durch bauliche Anpassungen übermässig stark tangiert werden. Das bisherige Zustimmungserfordernis des Amts für Kultur (Denkmalpflege) wird ersetzt durch einen fachlichen Einbezug, der auch ein Rekurs- und Beschwerderecht umfasst.

Gemeindestrukturen im Wandel

Auch die Gemeindestrukturen waren im Jahr 2022 weiterhin im Wandel. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht berät Gemeinden und Korporationen bei Vereinigungen und Aufhebungen und trägt damit zum strategischen Ziel der Regierung 5.33 «Unterstützung Gemeinden bei Strukturbereinigungen» bei. Anfangs 2022 wurde die kantonsrätliche Beratung zur Gemeindevereinigung Neckertal abgeschlossen. Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurden die politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil zur vereinigten politischen Gemeinde Neckertal. Damit ist die Anzahl politischer Gemeinden von 77 auf 75 gesunken. Auch drei Schulgemeinden wurden in die neue Gemeinde Neckertal inkorporiert. Im Weiteren sank die Anzahl Gemeinden im Kanton, weil eine Ortsgemeinde aufgehoben wurde.

Die Gemeindelandschaft ist im Wandel – das Dorf Hemberg gehört nun zur neuen politischen Gemeinde Neckertal
Die Gemeindelandschaft ist im Wandel – das Dorf Hemberg gehört nun zur neuen politischen Gemeinde Neckertal