Umsetzung der Pflegeinitiative

Nach der Annahme der Volksinitiative im November 2021 will der Kanton den Artikel 117b «Pflege» der Bundesverfassung zeitnah umsetzen. Ziel dabei soll die Ausarbeitung geeigneter Massnahmen sein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und damit die personelle Sicherstellung der Grundversorgungsbereiche zu gewährleisten.

Der Bundesrat hat entschieden, die Umsetzung der Pflegeinitiative in zwei Etappen vorzunehmen. In der ersten Etappe geht es um eine Ausbildungsoffensive und die direkte Abrechnung. In der zweiten Etappe fokussiert man sich auf die Arbeitsbedingungen und eine angemessene Abgeltung.

Zurzeit arbeiten die Involvierten intensiv am ersten Teilprojekt. Die Vorschläge für eine Ausbildungsoffensive sowie die direkte Abrechnung werden wieder aufgenommen. Diese Elemente waren bereits im indirekten Gegenvorschlag zur Initiative enthalten. Bei der Umsetzung müssen zum Beispiel unterschiedliche Zuständigkeiten (Bund, Kanton, Gemeinden, Institutionen), unterschiedliche Finanzierungssysteme und fehlende gesetzliche Grundlagen berücksichtigt werden.

Die Umsetzung nach anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Abgeltung benötigt mehr Zeit.